Organisationseinheiten der Landwirtschaftskammer Hannover

Geschäftsbereich Förderung

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Im Geschäftsbereich Förderung bündeln wir unterschiedliche Fördermaßnahmen für den Agrar-, Forst- und Fischereibereich des Landes Niedersachsen. Seit 2007 kommt bei einigen Förderprogrammen auch die Zuständigkeit für Antragsteller aus der Freien Hansestadt Bremen hinzu. Wir sind hier als kompetente und leistungsfähige Verwaltung für das Land Niedersachsen hoheitlich tätig. Regional sind wir in Bewilligungsstellen organisiert. Unsere Informationen richten sich an alle Antragsteller/-innen für Fördermaßnahmen, die von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen bearbeitet werden. Damit wenden wir uns an Betriebe in Niedersachen, sowie bei einigen Förderprogrammen auch Betriebe aus der Freien Hansestadt Bremen. Wir bearbeiten Flächengebundene Direktzahlungen Diverse Agrarumweltmaßnahmen Betriebsbezogene Fördermaßnahmen im Bereich Land- und Forstwirtschaft Im Zuge der Verwaltungsreform des Landes Niedersachsen ist die Abwicklung aller land- und forstwirtschaftlichen Fördermaßnahmen vom Land Niedersachsen auf die Landwirtschaftskammer(n) übertragen worden. Zeitgleich wurde die Einrichtung unseres Geschäftsbereichs Förderung im Jahr 2005 vollzogen. Im Jahr 2007 kam die Zuständigkeit für Antragsteller aus der Freien Hansestadt Bremen hinzu. In den Folgejahren wurde die Übertragung weiterer Fördermaßnahmen aus dem Landwirtschafts- sowie dem Umweltministerium auf den Geschäftsbereich Förderung in die Wege geleitet.

Ort: 30453 Hannover
Telefon: 0511 3665-0
E-Mail: info@lwk-niedersachsen.de

Funktion Name
Leitung Dr. Thorsten Hollmann-Hespos
Stellvertretung Thomas Lihl
Vorzimmer Anja Roddewig-Mohr
Büroleitung Sabine Meyer
Stellv. Büroleitung Anja Roddewig-Mohr

Geschäftsbüro - Geschäftsbüro Förderung

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Ort: 30453 Hannover
Telefon: 0511 3665-0
E-Mail:

Funktion Name
Leitung Dr. Thorsten Hollmann-Hespos
Stellvertretung Thomas Lihl
Vorzimmer Anja Roddewig-Mohr
Büroleitung Sabine Meyer

Sachgebiet 2.0.1 - Geschäftsbüro Förderung

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Ort: 30453 Hannover
Telefon:
E-Mail:

Sachgebiet 2.0.2 - Innenrevision Agrarförderung

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Die Innenrevision Agrarförderung EGFL und ELER ist Teil des Geschäftsbereichs Förderung und rein hoheitlich tätig. Mit unserer Arbeit unterstützen wir die Bewilligungsstellen des Geschäftsbereichs Förderung und den technischen Prüfdienst-Förderrecht und handeln ausschließlich mit Innenwirkung.

Ort: 30453 Hannover
Telefon:
E-Mail:

Funktion Name
Leitung Julien Niehage

Sachgebiet 2.0.3 - Zentrale Rückforderungsverwaltung

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Ort: 30453 Hannover
Telefon:
E-Mail:

Funktion Name
Leitung Sabine Meyer

Sachgebiet 2.0.4 - Förderrecht

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Ort: 26121 Oldenburg
Telefon:
E-Mail:

Funktion Name
Leitung Petra Averbeck

Sachgebiet 2.0.5 - Zentrale Widerspruchsverwaltung

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Die Zentrale Widerspruchsstelle ist Teil des Geschäftsbereich Förderung und rein hoheitlich tätig. Wir bearbeiten Widerspruchsverfahren, sofern durch die Bewilligungsstellen keine Abhilfe erfolgen kann.

Ort: 30453 Hannover
Telefon:
E-Mail:

Funktion Name
Leitung Julien Niehage

Fachbereich 2.1 - Fachbereich Agrarförderung

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Der Fachbereich Agrarförderung ist Teil des Geschäftsbereichs Förderung. Wir sind im Schwerpunkt für die Umsetzung von betriebsbezogenen Fördermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft und der Fischerei zuständig. Wir gliedern uns in insgesamt drei zentrale Bewilligungsstellen. Wir sind die Ansprechstelle für Unternehmen aus Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft und Fischerei. Für über 30 verschiedene Fördermaßnahmen übernehmen wir die hoheitliche Beratung, Antragsbearbeitung und Bewilligung von Fördermaßnahmen.

Ort: 30453 Hannover
Telefon: 0511 3665-0
E-Mail:

Funktion Name
Leitung Dr. Frank Wulff

Sachgebiet 2.1.1 - Zentrale Bewilligungsstelle Agrarinvestitionen, Innovation und Tierwohl

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Die Zentrale Bewilligungsstelle Argrarförderung ist Teil des Fachbereichs Agrarförderung. Im Rahmen unserer hoheitlichen Aufgaben erteilen wir Bewilligungen sowie Auskünfte zu den Fördervoraussetzungen der verschiedenen Maßnahmen. Wir sind die Ansprechstelle für landwirtschaftliche Unternehmen und operationelle Gruppen wie Zusammenschlüsse von Partnern aus Landwirtschaft, Wissenschaft und Beratung. Folgende Fördermaßnahmen werden von uns abgewickelt: Agrarinvestitionsprogramm Europäische Innovationspartnerschaft (EIP) Tierwohl-Maßnahmen Förderung von Wirtschaftsdüngerlagerstätten Förderung von Investitionen zur Verbesserung des Nährstoffeinsatzes (IVN)

Ort: 26121 Oldenburg
Telefon: 0441 801-0
E-Mail: afp@lwk-niedersachsen.de

Sachgebiet 2.1.2 - Zentrale Bewilligungsstelle Beratung, Bildung und sonstige Förderprogramme

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Die Zenrale Bewilligungsstelle Beratung, Bildung und sonstige Fördermaßnahmen ist Teil des Fachbereits Agrarförderung. Im Rahmen unserer hoheitlichen Aufgaben erteilen wir Bewilligungen sowie Auskünfte zu den Fördervoraussetzungen der verschiedenen Maßnahmen. Wir sind die Ansprechstelle für landwirtschaftliche Unternehmen, Beratungsorganisationen, Bildungsträger und Zuchtverbände. Folgende Fördermaßnahmen werden von uns abgewickelt: Beratungsförderung (EB) Qualifizierung (BMQ) Transparenz schaffen EU-Bienenzuchterzeugnisse Genetische Vielfalt Zuschüsse zu Leistungsprüfungen Genetische Robustheit Öko-Obstbau-Versuchs- und Beratungsring Naturereignisse (u.a. Hochwasser, Dürre)

Ort: 30453 Hannover
Telefon: 0511 3665-1176
E-Mail:

Funktion Name
Leitung Dr. Johanna Müsse

Sachgebiet 2.1.3 - Zentrale Bewilligungsstelle Ernährungswirtschaft

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Die Zentrale Bewilligungsstelle Ernährungswirtschaft ist Teil des Fachbereichs Agrarförderung. Im Rahmen unserer hoheitlichen Aufgaben erteilen wir Bewilligungen sowie Auskünfte zu den Fördervoraussetzungen der verschiedenen Maßnahmen im nachgelagerten Bereich der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Fischerei. Wir sind die Ansprechstelle für Erzeugerorganisationen, Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher und fischwirtschaftlicher Erzeugnisse, Molkereien, Landhandel, Organisationen der Landwirtschaft sowie Lieferanten von Obst, Gemüse und Milch für Schulen. Folgende Fördermaßnahmen werden von uns abgewickelt: Verarbeitung und Vermarktung (V+V) GMO Obst und Gemüse Schulprogramm EU-Bienenzuchterzeugnisse Fischereiförderung Förderung der Milchwirtschaft aus Umlagen RL Ökolandbau RL Absatzförderung Digitalisierungsprojekte Sonderprogramm Saisonarbeitskräfte (SAK)

Ort: 30453 Hannover
Telefon: 0511 3665-0
E-Mail:

Funktion Name
Leitung Helmut Maasberg

Fachbereich 2.2 - Fachbereich Direktzahlungen

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Der Fachbereich Direktzahlungen ist Teil des Geschäftsbereichs Förderung. Wir sind die koordinierende Organisationseinheit für die zehn Bewilligungsstellen des Fachbereichs. Unsere Organisationseinheit ist zuständig für die Klärung grundsätzlicher Fragen und Angelegenheiten hinsichtlich der Bearbeitung und Bewilligung von in der Regel flächenbezogenen Förderanträgen, die von der Europäischen Union, dem Bund sowie dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen finanziert werden. Wir sind die Ansprechstelle für antragstellende natürliche oder juristische Personen oder Vereinigungen natürlicher oder juristischer Personen, die als Betriebsinhaber/-innen landwirtschaftlicher Unternehmungen oder als Bewirtschafter/-innen landwirtschaftlicher Flächen Beihilfen, Zuwendungen oder Ausgleichszahlungen beanspruchen. Unsere Aufgabe besteht in der Bearbeitung und Bewilligung möglicher Anträge auf: Direktzahlungen aufgrund des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) Zuwendungen für Niedersächsische und Bremer Agrarumweltmaßnahmen nach der Richtlinie NiB-AUM aufgrund des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Erschwernisausgleich für Dauergrünland in geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Land Niedersachsen Erschwernisausgleich in geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Land Bremen Weideprämie des Landes Bremen

Ort: 30453 Hannover
Telefon: 0511 3665-0
E-Mail: fb22@lwk-niedersachsen.de

Funktion Name
Leitung Thomas Lihl
Stellvertretung Lisa Müller

Sachgebiet 2.2.1 - Flächenbezogene Fördermaßnahmen - zentral

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Ort: 30159 Hannover
Telefon:
E-Mail:

Funktion Name
Leitung Thomas Lihl

Fachbereich 2.3 - Fachbereich Forstliche Förderung

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Der Fachbereich Forstliche Förderung ist Teil des Geschäftsbereichs Förderung und gliedert sich in eine zentrale Bewilligungsstelle und 10 Regionalstellen, bei denen die Antragsannahme und Erstprüfung erfolgt. Wir sind im Schwerpunkt für die Umsetzung von projektbezogenen Fördermaßnahmen im Bereich der Forstwirtschaft zuständig, setzen aber auch Programme außerhalb des Waldes um. Zu Themen der Förderung sind wir Ansprechstelle für private und kommunale Waldeigentümer/-innen, Forstwirtschaftliche Vereinigungen und Forstdienstleister/-innen sowie für Weidetierhalter/-innen und Jäger/-innen Unsere hoheitliche Beratung, Antragsbearbeitung und Bewilligung bezieht sich auf vielfältige Fördermaßnahmen der folgenden Landesprogramme: Waldbau-Richtlinie Extremwetterfolgen-Richtlinie Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Vereinigungen Prävention gegen die Afrikanische Schweinepest Erschwernisausgleich Wald Richtlinie Wolf

Ort: 30453 Hannover
Telefon: 0511 3665-0
E-Mail:

Funktion Name
Leitung Dr. Philipp Schomaker

Sachgebiet 2.3.1 - Zentrale Bewilligungsstelle Forstliche Förderung

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Die Zentrale Bewilligungsstelle Forstliche Förderung ist Teil des Geschäftsbereiches Förderung. Im Rahmen unserer hoheitlichen Aufgaben erteilen wir Bewilligungen sowie Auskünfte zu den Fördervoraussetzungen der verschiedenen Maßnahmen. Wir sind in erster Linie die Ansprechstelle für Waldbesitzer/-innen und Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, in weiteren Aufgabenbereichen auch für Weidetierhalter/-innen und Jagdpächter/-innen. Folgende Fördermaßnahmen werden von uns abgewickelt: Erstaufforstung Naturnahe Waldbewirtschaftung Forstwirtschaftliche Infrastruktur Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse Erschwernisausgleich Wald Billigkeitsleistungen und Präventionszuwendungen innerhalb der Richtlinie Wolf Einzelmaßnahmen im Themenfeld Jagd (Prävention Afrikanische Schweinepest "ASP")

Ort: 30453 Hannover
Telefon:
E-Mail:

Funktion Name
Leitung Dr. Philipp Schomaker

Bewilligungsstelle Aurich

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Die Bewilligungsstelle Aurich ist Teil des Geschäftsbereichs Förderung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Wir sind in allen flächenbezogenen Förderprogrammen im Bereich Direktzahlungen (EGFL) und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (ELER) der Europäischen Union und des Landes Niedersachsen zuständig. Bei uns werden jährlich rund 3.600 Sammelanträge auf Agrarförderung gestellt, davon beantragen ca. 1.000 Betriebe zusätzlich auch die mehrjährigen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM). Wir sind die Ansprechstelle für antragstellende Betriebe, die landwirtschaftliche Flächen bewirtschaften und ihren Hauptsitz in den Landkreisen Aurich, Emden, Leer oder Wittmund haben. Dies gilt auch für Betriebe mit Hauptsitz in anderen Bundesländern, die Flächen im zuvor bezeichneten Dienstbezirk der Bewilligungsstelle Aurich bewirtschaften. Zu den Aufgaben unserer Bewilligungsstelle zählen die Antragsannahme und Bearbeitung der Sammelanträge auf Agrarförderung und Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, Pflege des Referenzsystems durch Überprüfung der geobasierten Antragstellung einschließlich der Aktualität der Luftbilder bei der Meldung von Feldblockfehlern Einarbeitung der Kontrollergebnisse der jeweiligen beantragten Fördermaßnahmen u.a. durch die Kontrolle durch Monitoring, Einsatz und Überprüfung der Fotos aus der FANi-App sowie der klassischen Vor-Ort-Kontrollen durch unabhängige Prüfteams, Bewilligung und Auszahlung der Förderanträge in Zusammenarbeit mit der Zahlstelle des Landes Niedersachsens, Annahme und Bearbeitung von Anträgen auf Umbruch von Dauergrünland bzw. Narbenerneuerung Bearbeitung von Pfändungen und Abtretungen, Bearbeitung von Registriernummeranträgen in Zusammenarbeit mit den Veterinärbehörden Wir bearbeiten Anträge in den folgenden Fördermaßnahmen: Im Rahmen der Direktzahlungen des EU-Fonds EGFL: Einkommensgrundstützung Umverteilungseinkommensstützung Junglandwirte-Einkommensstützung Öko-Regelungen Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterschafe und -ziegen Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkühe Im Rahmen des EU-Fonds ELER: Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, u.a. Ökologischer Landbau, nachhaltige und naturschutzgerechte Nutzung von Ackerflächen und Grünlandflächen, Blüh- und Schutzstreifen, Besondere Maßnahmen zum Klimaschutz, Besondere Schutzmaßnahmen für Biotope, Schutzmaßnahmen für Nordische Gastvögel Sommerweide für Milchkühe Im Rahmen von nationalen Maßnahmen des Landes Niedersachsen: Erschwernisausgleich für Dauergrünland in Naturschutzgebieten Erschwernisausgleich für Ackerland in Flora-Fauna-Habitat-Gebieten Erweiterter Erschwernisausgleich im Rahmen des Nds. Weges Ausgleich für Bewirtschaftungseinschränkungen auf Gewässerrandstreifen Weitere Informationen zu den flächenbezogenen Fördermaßnahmen finden Sie unter: www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/Flächenbezogene Agrarförderung www.sla.niedersachsen.de/andi www.aum.niedersachsen.de

Ort: 26603 Aurich
Telefon: 04941 921-200
E-Mail: bwst.aurich@lwk-niedersachsen.de

Funktion Name
Leitung Insa Alter
Stellvertretung Elsa van Ellen

Sachgebiet 2.21.1 - Direktzahlungen Aurich

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Ort: 26603 Aurich
Telefon:
E-Mail:

Funktion Name
Leitung Insa Alter

Sachgebiet 2.21.2 - Agrar- und Umweltmaßnahmen

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Ort: 26603 Aurich
Telefon:
E-Mail:

Funktion Name
Leitung Insa Alter

Bewilligungsstelle Braunschweig

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Die Bewilligungsstelle Braunschweig ist Teil des Geschäftsbereichs Förderung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Wir sind in allen flächenbezogenen Förderprogrammen im Bereich der Direktzahlungen (EGFL) und der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (ELER) der Europäischen Union und des Landes Niedersachsen zuständig. Bei uns werden jährlich rund 2.800 Sammelanträge auf Agrarförderung gestellt, davon beantragen ca. 1.000 Betriebe zusätzlich auch die mehrjährigen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM). Wir sind die Ansprechstelle für antragstellende Betriebe, die landwirtschaftliche Flächen bewirtschaften und ihren Hauptsitz in den Landkreisen Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine, Wolfenbüttel, oder den Städten Braunschweig, Salzgitter, Wolfsburg haben. Dies gilt auch für Betriebe mit Hauptsitz in anderen Bundesländern, die Flächen im zuvor bezeichneten Dienstbezirk der Bewilligungsstelle Braunschweig bewirtschaften. Zu den Aufgaben unserer Bewilligungsstelle zählen die Antragsannahme und Bearbeitung der Sammelanträge auf Agrarförderung und Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, Pflege des Referenzsystems durch Überprüfung der geobasierten Antragstellung einschließlich der Aktualität der Luftbilder bei der Meldung von Feldblockfehlern Einarbeitung der Kontrollergebnisse der jeweiligen beantragten Fördermaßnahmen u.a. durch die Kontrolle durch Monitoring, Einsatz und Überprüfung der Fotos aus der FANi-App sowie der klassischen Vor-Ort-Kontrollen durch unabhängige Prüfteams, Bewilligung und Auszahlung der Förderanträge in Zusammenarbeit mit der Zahlstelle des Landes Niedersachsens, Annahme und Bearbeitung von Anträgen auf Umbruch von Dauergrünland bzw. Narbenerneuerung Bearbeitung von Pfändungen und Abtretungen, Bearbeitung von Registriernummeranträgen in Zusammenarbeit mit den Veterinärbehörden Wir bearbeiten Anträge in den folgenden Fördermaßnahmen: Im Rahmen der Direktzahlungen des EU-Fonds EGFL: Einkommensgrundstützung Umverteilungseinkommensstützung Junglandwirte-Einkommensstützung Öko-Regelungen Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterschafe und -ziegen Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkühe Im Rahmen des EU-Fonds ELER: Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, u.a. Ökologischer Landbau, nachhaltige und naturschutzgerechte Nutzung von Ackerflächen und Grünlandflächen, Blüh- und Schutzstreifen, Besondere Maßnahmen zum Klimaschutz, Besondere Schutzmaßnahmen für Biotope, Schutzmaßnahmen für Nordische Gastvögel Sommerweide für Milchkühe Im Rahmen von nationalen Maßnahmen des Landes Niedersachsen: Erschwernisausgleich für Dauergrünland in Naturschutzgebieten Erschwernisausgleich für Ackerland in Flora-Fauna-Habitat-Gebieten Erweiterter Erschwernisausgleich im Rahmen des Nds. Weges Ausgleich für Bewirtschaftungseinschränkungen auf Gewässerrandstreifen Weitere Informationen zu den flächenbezogenen Fördermaßnahmen finden Sie unter: www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/Flächenbezogene Agrarförderung www.sla.niedersachsen.de/andi www.aum.niedersachsen.de

Ort: 38122 Braunschweig
Telefon: 0531 28997-600
E-Mail: bwst.braunschweig@lwk-niedersachsen.de

Funktion Name
Leitung Christian Wrede
Stellvertretung Doris Herrmann
Vorzimmer Ebru Altunkaya

Sachgebiet 2.22.1 - Direktzahlungen Braunschweig

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Ort: 38122 Braunschweig
Telefon:
E-Mail:

Funktion Name
Leiter Christian Wrede

Sachgebiet 2.22.2 - Agrar- und Umweltmaßnahmen

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Ort: 38122 Braunschweig
Telefon:
E-Mail:

Funktion Name
Leitung Christian Wrede

Bewilligungsstelle Bremervörde

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Die Bewilligungsstelle Bremervörde ist Teil des Geschäftsbereichs Förderung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Wir sind in allen flächenbezogenen Förderprogrammen im Bereich der Direktzahlungen (EGFL) und der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (ELER) der Europäischen Union und des Landes Niedersachsen sowie des Bundeslandes Bremen zuständig. Bei uns werden jährlich rund 6.000 Sammelanträge auf Agrarförderung gestellt, davon beantragen ca. 1.800 Betriebe zusätzlich auch die mehrjährigen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM). Wir sind die Ansprechstelle für antragstellende Betriebe, die landwirtschaftliche Flächen bewirtschaften und ihren Hauptsitz in den Landkreisen Cuxhaven, Osterholz, Rotenburg/Wümme, Stade oder den Städten Bremen und Bremerhaven haben. Dies gilt auch für Betriebe mit Hauptsitz in anderen Bundesländern, die Flächen im zuvor bezeichneten Dienstbezirk der Bewilligungsstelle Bremervörde bewirtschaften. Zu den Aufgaben unserer Bewilligungsstelle zählen die Antragsannahme und Bearbeitung der Sammelanträge auf Agrarförderung und Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, Pflege des Referenzsystems durch Überprüfung der geobasierten Antragstellung einschließlich der Aktualität der Luftbilder bei der Meldung von Feldblockfehlern Einarbeitung der Kontrollergebnisse der jeweiligen beantragten Fördermaßnahmen u.a. durch die Kontrolle durch Monitoring, Einsatz und Überprüfung der Fotos aus der FANi-App sowie der klassischen Vor-Ort-Kontrollen durch unabhängige Prüfteams, Bewilligung und Auszahlung der Förderanträge in Zusammenarbeit mit der Zahlstelle des Landes Niedersachsens, Annahme und Bearbeitung von Anträgen auf Umbruch von Dauergrünland bzw. Narbenerneuerung Bearbeitung von Pfändungen und Abtretungen, Bearbeitung von Registriernummeranträgen in Zusammenarbeit mit den Veterinärbehörden Wir bearbeiten Anträge in den folgenden Fördermaßnahmen: Im Rahmen der Direktzahlungen des EU-Fonds EGFL: Einkommensgrundstützung Umverteilungseinkommensstützung Junglandwirte-Einkommensstützung Öko-Regelungen Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterschafe und -ziegen Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkühe Im Rahmen des EU-Fonds ELER: Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, u.a. Ökologischer Landbau, nachhaltige und naturschutzgerechte Nutzung von Ackerflächen und Grünlandflächen, Blüh- und Schutzstreifen, Besondere Maßnahmen zum Klimaschutz, Besondere Schutzmaßnahmen für Biotope, Schutzmaßnahmen für Nordische Gastvögel Sommerweide für Milchkühe Im Rahmen von nationalen Maßnahmen des Landes Niedersachsen: Erschwernisausgleich für Dauergrünland in Naturschutzgebieten Erschwernisausgleich für Ackerland in Flora-Fauna-Habitat-Gebieten Erweiterter Erschwernisausgleich im Rahmen des Nds. Weges Ausgleich für Bewirtschaftungseinschränkungen auf Gewässerrandstreifen Weitere Informationen zu den flächenbezogenen Fördermaßnahmen finden Sie unter: www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/Flächenbezogene Agrarförderung www.sla.niedersachsen.de/andi www.aum.niedersachsen.de

Ort: 27432 Bremervörde
Telefon: 04761 9942-220
E-Mail: bwst.bremervoerde@lwk-niedersachsen.de

Funktion Name
Leitung Anieta Arens
Stellvertretung Anke Wohltmann

Sachgebiet 2.23.1 - Direktzahlungen Bremervörde

Portrait

Ort: 27432 Bremervörde
Telefon:
E-Mail:

Funktion Name
Leitung Anieta Arens

Sachgebiet 2.23.2 - Agrar- und Umweltmaßnahmen

Portrait

Ort: 27432 Bremervörde
Telefon:
E-Mail:

Funktion Name
Leitung Anieta Arens

Bewilligungsstelle Northeim

Portrait

Die Bewilligungsstelle Northeim ist Teil des Geschäftsbereichs Förderung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Wir sind in allen flächenbezogenen Förderprogrammen im Bereich der Direktzahlungen (EGFL) und der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (ELER) der Europäischen Union und des Landes Niedersachsen zuständig. Bei uns werden jährlich rund 3.100 Sammelanträge auf Agrarförderung gestellt, davon beantragen ca. 1.200 Betriebe zusätzlich auch die mehrjährigen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM). Wir sind die Ansprechstelle für antragstellende Betriebe, die landwirtschaftliche Flächen bewirtschaften und ihren Hauptsitz in den Landkreisen Hildesheim, Northeim, Göttingen oder Osterode am Harz haben. Dies gilt auch für Betriebe mit Hauptsitz in anderen Bundesländern, die Flächen im zuvor bezeichneten Dienstbezirk der Bewilligungsstelle Northeim bewirtschaften. Zu den Aufgaben unserer Bewilligungsstelle zählen die Antragsannahme und Bearbeitung der Sammelanträge auf Agrarförderung und Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, Pflege des Referenzsystems durch Überprüfung der geobasierten Antragstellung einschließlich der Aktualität der Luftbilder bei der Meldung von Feldblockfehlern Einarbeitung der Kontrollergebnisse der jeweiligen beantragten Fördermaßnahmen u.a. durch die Kontrolle durch Monitoring, Einsatz und Überprüfung der Fotos aus der FANi-App sowie der klassischen Vor-Ort-Kontrollen durch unabhängige Prüfteams, Bewilligung und Auszahlung der Förderanträge in Zusammenarbeit mit der Zahlstelle des Landes Niedersachsens, Annahme und Bearbeitung von Anträgen auf Umbruch von Dauergrünland bzw. Narbenerneuerung Bearbeitung von Pfändungen und Abtretungen, Bearbeitung von Registriernummeranträgen in Zusammenarbeit mit den Veterinärbehörden Wir bearbeiten Anträge in den folgenden Fördermaßnahmen: Im Rahmen der Direktzahlungen des EU-Fonds EGFL: Einkommensgrundstützung Umverteilungseinkommensstützung Junglandwirte-Einkommensstützung Öko-Regelungen Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterschafe und -ziegen Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkühe Im Rahmen des EU-Fonds ELER: Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, u.a. Ökologischer Landbau, nachhaltige und naturschutzgerechte Nutzung von Ackerflächen und Grünlandflächen, Blüh- und Schutzstreifen, Besondere Maßnahmen zum Klimaschutz, Besondere Schutzmaßnahmen für Biotope, Schutzmaßnahmen für Nordische Gastvögel Sommerweide für Milchkühe Im Rahmen von nationalen Maßnahmen des Landes Niedersachsen: Erschwernisausgleich für Dauergrünland in Naturschutzgebieten Erschwernisausgleich für Ackerland in Flora-Fauna-Habitat-Gebieten Erweiterter Erschwernisausgleich im Rahmen des Nds. Weges Ausgleich für Bewirtschaftungseinschränkungen auf Gewässerrandstreifen Weitere Informationen zu den flächenbezogenen Fördermaßnahmen finden Sie unter: www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/Flächenbezogene Agrarförderung www.sla.niedersachsen.de/andi www.aum.niedersachsen.de

Ort: 37154 Northeim
Telefon: 05551 6004-225
E-Mail: bwst.northeim@lwk-niedersachsen.de

Funktion Name
Leitung Jasmin Kahn
Stellvertretung Sebastian Hasse

Sachgebiet 2.24.1 - Direktzahlungen Northeim

Portrait

Ort: 37154 Northeim
Telefon:
E-Mail:

Funktion Name
Leitung Jasmin Kahn

Sachgebiet 2.24.2 - Agrar- und Umweltmaßnahmen

Portrait

Ort: 37154 Northeim
Telefon:
E-Mail:

Funktion Name
Leitung Jasmin Kahn

Bewilligungsstelle Hannover

Portrait

Die Bewilligungsstelle Hannover ist Teil des Geschäftsbereichs Förderung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Wir sind in allen flächenbezogenen Förderprogrammen im Bereich der Direktzahlungen (EGFL) und der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (ELER) der Europäischen Union und des Landes Niedersachsen zuständig. Bei uns werden jährlich rund 3.300 Sammelanträge auf Agrarförderung gestellt, davon beantragen ca. 1.100 Betriebe zusätzlich auch die mehrjährigen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM). Wir sind die Ansprechstelle für antragstellende Betriebe, die landwirtschaftliche Flächen bewirtschaften und ihren Hauptsitz in den Landkreisen Hannover (Stadt und Region), Hameln, Holzminden oder Schaumburg haben. Dies gilt auch für Betriebe mit Hauptsitz in anderen Bundesländern, die Flächen im zuvor bezeichneten Dienstbezirk der Bewilligungsstelle Hannover bewirtschaften. Zu den Aufgaben unserer Bewilligungsstelle zählen die Antragsannahme und Bearbeitung der Sammelanträge auf Agrarförderung und Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, Pflege des Referenzsystems durch Überprüfung der geobasierten Antragstellung einschließlich der Aktualität der Luftbilder bei der Meldung von Feldblockfehlern Einarbeitung der Kontrollergebnisse der jeweiligen beantragten Fördermaßnahmen u.a. durch die Kontrolle durch Monitoring, Einsatz und Überprüfung der Fotos aus der FANi-App sowie der klassischen Vor-Ort-Kontrollen durch unabhängige Prüfteams, Bewilligung und Auszahlung der Förderanträge in Zusammenarbeit mit der Zahlstelle des Landes Niedersachsens, Annahme und Bearbeitung von Anträgen auf Umbruch von Dauergrünland bzw. Narbenerneuerung Bearbeitung von Pfändungen und Abtretungen, Bearbeitung von Registriernummeranträgen in Zusammenarbeit mit den Veterinärbehörden Wir bearbeiten Anträge in den folgenden Fördermaßnahmen: Im Rahmen der Direktzahlungen des EU-Fonds EGFL: Einkommensgrundstützung Umverteilungseinkommensstützung Junglandwirte-Einkommensstützung Öko-Regelungen Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterschafe und -ziegen Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkühe Im Rahmen des EU-Fonds ELER: Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, u.a. Ökologischer Landbau, nachhaltige und naturschutzgerechte Nutzung von Ackerflächen und Grünlandflächen, Blüh- und Schutzstreifen, Besondere Maßnahmen zum Klimaschutz, Besondere Schutzmaßnahmen für Biotope, Schutzmaßnahmen für Nordische Gastvögel Sommerweide für Milchkühe Im Rahmen von nationalen Maßnahmen des Landes Niedersachsen: Erschwernisausgleich für Dauergrünland in Naturschutzgebieten Erschwernisausgleich für Ackerland in Flora-Fauna-Habitat-Gebieten Erweiterter Erschwernisausgleich im Rahmen des Nds. Weges Ausgleich für Bewirtschaftungseinschränkungen auf Gewässerrandstreifen Weitere Informationen zu den flächenbezogenen Fördermaßnahmen finden Sie unter: www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/Flächenbezogene Agrarförderung www.sla.niedersachsen.de/andi www.aum.niedersachsen.de

Ort: 30453 Hannover
Telefon: 0511 3665-1213
E-Mail: bwst.hannover@lwk-niedersachsen.de

Funktion Name
Leitung Stephanie Kirchhoff
Vorzimmer Monika Meier

Sachgebiet 2.25.1 - Direktzahlungen Hannover

Portrait

Ort: 30453 Hannover
Telefon:
E-Mail:

Funktion Name
Leitung Stephanie Kirchhoff

Sachgebiet 2.25.2 - Agrar- und Umweltmaßnahmen

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Ort: 30159 Hannover
Telefon:
E-Mail:

Funktion Name
kommissarische Leitung Stephanie Kirchhoff

Bewilligungsstelle Uelzen

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Die Bewilligungsstelle Uelzen ist Teil des Geschäftsbereichs Förderung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Wir sind in allen flächenbezogenen Förderprogrammen im Bereich der Direktzahlungen (EGFL) und der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (ELER) der Europäischen Union und des Landes Niedersachsen sowie des Bundeslandes Hamburg zuständig. Bei uns werden jährlich rund 3.500 Sammelanträge auf Agrarförderung gestellt, davon beantragen ca. 2.000 Betriebe zusätzlich auch die mehrjährigen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM). Wir sind die Ansprechstelle für antragstellende Betriebe, die landwirtschaftliche Flächen bewirtschaften und ihren Hauptsitz im in den Landkreisen Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Uelzen oder im Bundesland Hamburg haben. Wir sind auch Ansprechstelle für Betriebe mit Hauptsitz in anderen Bundesländern, die Flächen im zuvor bezeichneten Dienstbezirk der Bewilligungsstelle Uelzen bewirtschaften. Zu den Aufgaben unserer Bewilligungsstelle zählen die Antragsannahme und Bearbeitung der Sammelanträge auf Agrarförderung und Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, Pflege des Referenzsystems durch Überprüfung der geobasierten Antragstellung einschließlich der Aktualität der Luftbilder bei der Meldung von Feldblockfehlern Einarbeitung der Kontrollergebnisse der jeweiligen beantragten Fördermaßnahmen u.a. durch die Kontrolle durch Monitoring, Einsatz und Überprüfung der Fotos aus der FANi-App sowie der klassischen Vor-Ort-Kontrollen durch unabhängige Prüfteams, Bewilligung und Auszahlung der Förderanträge in Zusammenarbeit mit der Zahlstelle des Landes Niedersachsens, Annahme und Bearbeitung von Anträgen auf Umbruch von Dauergrünland bzw. Narbenerneuerung Bearbeitung von Pfändungen und Abtretungen, Bearbeitung von Registriernummeranträgen in Zusammenarbeit mit den Veterinärbehörden Wir bearbeiten Anträge in den folgenden Fördermaßnahmen: Im Rahmen der Direktzahlungen des EU-Fonds EGFL: Einkommensgrundstützung Umverteilungseinkommensstützung Junglandwirte-Einkommensstützung Öko-Regelungen Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterschafe und -ziegen Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkühe Im Rahmen des EU-Fonds ELER: Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, u.a. Ökologischer Landbau, nachhaltige und naturschutzgerechte Nutzung von Ackerflächen und Grünlandflächen, Blüh- und Schutzstreifen, Besondere Maßnahmen zum Klimaschutz, Besondere Schutzmaßnahmen für Biotope, Schutzmaßnahmen für Nordische Gastvögel Sommerweide für Milchkühe Im Rahmen von nationalen Maßnahmen des Landes Niedersachsen: Erschwernisausgleich für Dauergrünland in Naturschutzgebieten Erschwernisausgleich für Ackerland in Flora-Fauna-Habitat-Gebieten Erweiterter Erschwernisausgleich im Rahmen des Nds. Weges Ausgleich für Bewirtschaftungseinschränkungen auf Gewässerrandstreifen Weitere Informationen zu den flächenbezogenen Fördermaßnahmen finden Sie unter: www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/Flächenbezogene Agrarförderung www.sla.niedersachsen.de/andi www.aum.niedersachsen.de

Ort: 29525 Uelzen
Telefon: 0581 8073-217
E-Mail: bwst.uelzen@lwk-niedersachsen.de

Funktion Name
Leitung Henning Behn
Stellvertretung Stefan Kleuker

Sachgebiet 2.26.1 - Direktzahlungen Uelzen

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Ort: 29525 Uelzen
Telefon:
E-Mail:

Funktion Name
Leitung Henning Behn

Sachgebiet 2.26.2 - Agrar- und Umweltmaßnahmen

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Ort: 29525 Uelzen
Telefon:
E-Mail:

Funktion Name
Leitung Henning Behn

Bewilligungsstelle Meppen

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Die Bewilligungsstelle Meppen ist Teil des Geschäftsbereichs Förderung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Wir sind in allen flächenbezogenen Förderprogrammen im Bereich der Direktzahlungen (EGFL) und der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (ELER) der Europäischen Union und des Landes Niedersachsen zuständig. Bei uns werden jährlich rund 5.100 Sammelanträge auf Agrarförderung gestellt, davon beantragen ca. 400 Betriebe zusätzlich auch die mehrjährigen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM). Wir sind die Ansprechstelle für antragstellende Betriebe, die landwirtschaftliche Flächen bewirtschaften und ihren Hauptsitz in den Landkreisen Emsland oder Grafschaft Bentheim haben. Dies gilt auch für Betriebe mit Hauptsitz in anderen Bundesländern, die Flächen im zuvor bezeichneten Dienstbezirk der Bewilligungsstelle Meppen bewirtschaften. Zu den Aufgaben unserer Bewilligungsstelle zählen die Antragsannahme und Bearbeitung der Sammelanträge auf Agrarförderung und Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, Pflege des Referenzsystems durch Überprüfung der geobasierten Antragstellung einschließlich der Aktualität der Luftbilder bei der Meldung von Feldblockfehlern Einarbeitung der Kontrollergebnisse der jeweiligen beantragten Fördermaßnahmen u.a. durch die Kontrolle durch Monitoring, Einsatz und Überprüfung der Fotos aus der FANi-App sowie der klassischen Vor-Ort-Kontrollen durch unabhängige Prüfteams, Bewilligung und Auszahlung der Förderanträge in Zusammenarbeit mit der Zahlstelle des Landes Niedersachsens, Annahme und Bearbeitung von Anträgen auf Umbruch von Dauergrünland bzw. Narbenerneuerung Bearbeitung von Pfändungen und Abtretungen, Bearbeitung von Registriernummeranträgen in Zusammenarbeit mit den Veterinärbehörden Wir bearbeiten Anträge in den folgenden Fördermaßnahmen: Im Rahmen der Direktzahlungen des EU-Fonds EGFL: Einkommensgrundstützung Umverteilungseinkommensstützung Junglandwirte-Einkommensstützung Öko-Regelungen Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterschafe und -ziegen Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkühe Im Rahmen des EU-Fonds ELER: Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, u.a. Ökologischer Landbau, nachhaltige und naturschutzgerechte Nutzung von Ackerflächen und Grünlandflächen, Blüh- und Schutzstreifen, Besondere Maßnahmen zum Klimaschutz, Besondere Schutzmaßnahmen für Biotope, Schutzmaßnahmen für Nordische Gastvögel Sommerweide für Milchkühe Im Rahmen von nationalen Maßnahmen des Landes Niedersachsen: Erschwernisausgleich für Dauergrünland in Naturschutzgebieten Erschwernisausgleich für Ackerland in Flora-Fauna-Habitat-Gebieten Erweiterter Erschwernisausgleich im Rahmen des Nds. Weges Ausgleich für Bewirtschaftungseinschränkungen auf Gewässerrandstreifen Weitere Informationen zu den flächenbezogenen Fördermaßnahmen finden Sie unter: www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/Flächenbezogene Agrarförderung www.sla.niedersachsen.de/andi www.aum.niedersachsen.de

Ort: 49716 Meppen
Telefon: 05931 403-300
E-Mail: bwst.meppen@lwk-niedersachsen.de

Funktion Name
Leitung Wiltrud Meyer
Stellvertretung Siegfried Hüsers

Sachgebiet 2.27.1 - Direktzahlungen Meppen

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Ort: 49716 Meppen
Telefon:
E-Mail:

Funktion Name
Leitung Wiltrud Meyer

Sachgebiet 2.27.2 - Agrar- und Umweltmaßnahmen

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Ort: 49716 Meppen
Telefon:
E-Mail:

Funktion Name
Leitung Wiltrud Meyer

Bewilligungsstelle Oldenburg

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Die Bewilligungsstelle Oldenburg ist Teil des Geschäftsbereichs Förderung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Wir sind in allen flächenbezogenen Förderprogrammen im Bereich der Direktzahlungen (EGFL) und der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (ELER) der Europäischen Union und des Landes Niedersachsen zuständig. Bei uns werden jährlich rund 7.900 Sammelanträge auf Agrarförderung gestellt, davon beantragen ca. 1.300 Betriebe zusätzlich auch die mehrjährigen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) Wir sind die Ansprechstelle für antragstellende Betriebe, die landwirtschaftliche Flächen bewirtschaften und ihren Hauptsitz in den Landkreisen Ammerland, Cloppenburg, Delmenhorst, Friesland, Oldenburg (Stadt und Land), Vechta, Wesermarsch oder Wilhelmshaven haben. Dies gilt auch für Betriebe mit Hauptsitz in anderen Bundesländern, die Flächen im zuvor bezeichneten Dienstbezirk der Bewilligungsstelle Oldenburg bewirtschaften. Zu den Aufgaben unserer Bewilligungsstelle zählen die Antragsannahme und Bearbeitung der Sammelanträge auf Agrarförderung und Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, Pflege des Referenzsystems durch Überprüfung der geobasierten Antragstellung einschließlich der Aktualität der Luftbilder bei der Meldung von Feldblockfehlern Einarbeitung der Kontrollergebnisse der jeweiligen beantragten Fördermaßnahmen u.a. durch die Kontrolle durch Monitoring, Einsatz und Überprüfung der Fotos aus der FANi-App sowie der klassischen Vor-Ort-Kontrollen durch unabhängige Prüfteams, Bewilligung und Auszahlung der Förderanträge in Zusammenarbeit mit der Zahlstelle des Landes Niedersachsens, Annahme und Bearbeitung von Anträgen auf Umbruch von Dauergrünland bzw. Narbenerneuerung Bearbeitung von Pfändungen und Abtretungen, Bearbeitung von Registriernummeranträgen in Zusammenarbeit mit den Veterinärbehörden Wir bearbeiten Anträge in den folgenden Fördermaßnahmen: Im Rahmen der Direktzahlungen des EU-Fonds EGFL: Einkommensgrundstützung Umverteilungseinkommensstützung Junglandwirte-Einkommensstützung Öko-Regelungen Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterschafe und -ziegen Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkühe Im Rahmen des EU-Fonds ELER: Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, u.a. Ökologischer Landbau, nachhaltige und naturschutzgerechte Nutzung von Ackerflächen und Grünlandflächen, Blüh- und Schutzstreifen, Besondere Maßnahmen zum Klimaschutz, Besondere Schutzmaßnahmen für Biotope, Schutzmaßnahmen für Nordische Gastvögel Sommerweide für Milchkühe Im Rahmen von nationalen Maßnahmen des Landes Niedersachsen: Erschwernisausgleich für Dauergrünland in Naturschutzgebieten Erschwernisausgleich für Ackerland in Flora-Fauna-Habitat-Gebieten Erweiterter Erschwernisausgleich im Rahmen des Nds. Weges Ausgleich für Bewirtschaftungseinschränkungen auf Gewässerrandstreifen Weitere Informationen zu den flächenbezogenen Fördermaßnahmen finden Sie unter: www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/Flächenbezogene Agrarförderung www.sla.niedersachsen.de/andi www.aum.niedersachsen.de

Ort: 26121 Oldenburg
Telefon: 0441 801-295
E-Mail: bwst.oldenburg@lwk-niedersachsen.de

Funktion Name
Leitung Henning Straßburg
Stellvertretung Hergen Dinklage

Sachgebiet 2.28.1 - Direktzahlungen Oldenburg

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Ort: 26121 Oldenburg
Telefon:
E-Mail:

Funktion Name
Leitung Henning Straßburg

Sachgebiet 2.28.2 - Agrar- und Umweltmaßnahmen

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Ort: 26121 Oldenburg
Telefon:
E-Mail:

Funktion Name
Leitung Henning Straßburg

Bewilligungsstelle Osnabrück

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Die Bewilligungsstelle Osnabrück ist Teil des Geschäftsbereichs Förderung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Wir sind ist in allen flächenbezogenen Förderprogrammen im Bereich der Direktzahlungen (EGFL) und der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (ELER) der Europäischen Union und des Landes Niedersachsen zuständig. Bei uns werden jährlich rund 3.300 Sammelanträge auf Agrarförderung gestellt, davon beantragen ca. 800 Betriebe zusätzlich auch die mehrjährigen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM). Wir sind die Ansprechstelle für antragstellende Betriebe, die landwirtschaftliche Flächen bewirtschaften und ihren Hauptsitz im Landkreis oder der Stadt Osnabrück haben. Dies gilt auch für Betriebe mit Hauptsitz in anderen Bundesländern, die Flächen im zuvor bezeichneten Dienstbezirk der Bewilligungsstelle Osnabrück bewirtschaften. Zu den Aufgaben unserer Bewilligungsstelle zählen die Antragsannahme und Bearbeitung der Sammelanträge auf Agrarförderung und Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, Pflege des Referenzsystems durch Überprüfung der geobasierten Antragstellung einschließlich der Aktualität der Luftbilder bei der Meldung von Feldblockfehlern Einarbeitung der Kontrollergebnisse der jeweiligen beantragten Fördermaßnahmen u.a. durch die Kontrolle durch Monitoring, Einsatz und Überprüfung der Fotos aus der FANi-App sowie der klassischen Vor-Ort-Kontrollen durch unabhängige Prüfteams, Bewilligung und Auszahlung der Förderanträge in Zusammenarbeit mit der Zahlstelle des Landes Niedersachsens, Annahme und Bearbeitung von Anträgen auf Umbruch von Dauergrünland bzw. Narbenerneuerung Bearbeitung von Pfändungen und Abtretungen, Bearbeitung von Registriernummeranträgen in Zusammenarbeit mit den Veterinärbehörden Wir bearbeiten Anträge in den folgenden Fördermaßnahmen: Im Rahmen der Direktzahlungen des EU-Fonds EGFL: Einkommensgrundstützung Umverteilungseinkommensstützung Junglandwirte-Einkommensstützung Öko-Regelungen Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterschafe und -ziegen Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkühe Im Rahmen des EU-Fonds ELER: Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, u.a. Ökologischer Landbau, nachhaltige und naturschutzgerechte Nutzung von Ackerflächen und Grünlandflächen, Blüh- und Schutzstreifen, Besondere Maßnahmen zum Klimaschutz, Besondere Schutzmaßnahmen für Biotope, Schutzmaßnahmen für Nordische Gastvögel Sommerweide für Milchkühe Im Rahmen von nationalen Maßnahmen des Landes Niedersachsen: Erschwernisausgleich für Dauergrünland in Naturschutzgebieten Erschwernisausgleich für Ackerland in Flora-Fauna-Habitat-Gebieten Erweiterter Erschwernisausgleich im Rahmen des Nds. Weges Ausgleich für Bewirtschaftungseinschränkungen auf Gewässerrandstreifen Weitere Informationen zu den flächenbezogenen Fördermaßnahmen finden Sie unter: www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/Flächenbezogene Agrarförderung www.sla.niedersachsen.de/andi www.aum.niedersachsen.de

Ort: 49082 Osnabrück
Telefon: 0541 56008-0
E-Mail: bwst.osnabrueck@lwk-niedersachsen.de

Funktion Name
Leitung Andreas Kopmann
Stellvertretung Marita Vogelpohl

Sachgebiet 2.29.1 - Direktzahlungen Osnabrück

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Ort: 49082 Osnabrück
Telefon:
E-Mail:

Funktion Name
Leitung Andreas Kopmann

Sachgebiet 2.29.2 - Agrar- und Umweltmaßnahmen

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Ort: 49082 Osnabrück
Telefon:
E-Mail:

Funktion Name
Leitung Andreas Kopmann

Bewilligungsstelle Nienburg

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Die Bewilligungsstelle Nienburg ist Teil des Geschäftsbereichs Förderung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Wir sind in allen flächenbezogenen Förderprogrammen im Bereich der Direktzahlungen (EGFL) und der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (ELER) der Europäischen Union und des Landes Niedersachsen zuständig. Bei uns werden jährlich rund 6.200 Sammelanträge auf Agrarförderung gestellt, davon beantragen ca. 2.000 Betriebe zusätzlich auch die mehrjährigen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM). Wir sind die Ansprechstelle für antragstellende Betriebe, die landwirtschaftliche Flächen bewirtschaften und ihren Hauptsitz in den Landkreisen Diepholz, Nienburg, Celle, Verden oder Heidekreis haben. Dies gilt auch für Betriebe mit Hauptsitz in anderen Bundesländern, die Flächen im zuvor bezeichneten Dienstbezirk der Bewilligungsstelle Nienburg bewirtschaften. Zu den Aufgaben unserer Bewilligungsstelle zählen die Antragsannahme und Bearbeitung der Sammelanträge auf Agrarförderung und Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, Pflege des Referenzsystems durch Überprüfung der geobasierten Antragstellung einschließlich der Aktualität der Luftbilder bei der Meldung von Feldblockfehlern Einarbeitung der Kontrollergebnisse der jeweiligen beantragten Fördermaßnahmen u.a. durch die Kontrolle durch Monitoring, Einsatz und Überprüfung der Fotos aus der FANi-App sowie der klassischen Vor-Ort-Kontrollen durch unabhängige Prüfteams, Bewilligung und Auszahlung der Förderanträge in Zusammenarbeit mit der Zahlstelle des Landes Niedersachsens, Annahme und Bearbeitung von Anträgen auf Umbruch von Dauergrünland bzw. Narbenerneuerung Bearbeitung von Pfändungen und Abtretungen, Bearbeitung von Registriernummeranträgen in Zusammenarbeit mit den Veterinärbehörden Wir bearbeiten Anträge in den folgenden Fördermaßnahmen: Im Rahmen der Direktzahlungen des EU-Fonds EGFL: Einkommensgrundstützung Umverteilungseinkommensstützung Junglandwirte-Einkommensstützung Öko-Regelungen Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterschafe und -ziegen Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkühe Im Rahmen des EU-Fonds ELER: Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, u.a. Ökologischer Landbau, nachhaltige und naturschutzgerechte Nutzung von Ackerflächen und Grünlandflächen, Blüh- und Schutzstreifen, Besondere Maßnahmen zum Klimaschutz, Besondere Schutzmaßnahmen für Biotope, Schutzmaßnahmen für Nordische Gastvögel Sommerweide für Milchkühe Im Rahmen von nationalen Maßnahmen des Landes Niedersachsen: Erschwernisausgleich für Dauergrünland in Naturschutzgebieten Erschwernisausgleich für Ackerland in Flora-Fauna-Habitat-Gebieten Erweiterter Erschwernisausgleich im Rahmen des Nds. Weges Ausgleich für Bewirtschaftungseinschränkungen auf Gewässerrandstreifen Weitere Informationen zu den flächenbezogenen Fördermaßnahmen finden Sie unter: www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/Flächenbezogene Agrarförderung www.sla.niedersachsen.de/andi www.aum.niedersachsen.de

Ort: 31582 Nienburg
Telefon: 05021 9740-200
E-Mail: bwst.nienburg@lwk-niedersachsen.de

Funktion Name
Leitung Jürgen Rennekamp
Stellvertretung Uwe Schiewe

Sachgebiet 2.210.1 - Direktzahlungen Nienburg

Portrait

Ort: 31582 Nienburg
Telefon:
E-Mail:

Funktion Name
Leitung Jürgen Rennekamp

Sachgebiet 2.210.2 - Agrar- und Umweltmaßnahmen

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Ort: 31582 Nienburg
Telefon:
E-Mail:

Funktion Name
Leitung Jürgen Rennekamp